Kurt Feirabend Stiftung

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Da die Kurt Feirabend Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Ihre Spenden bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung).

Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 300 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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