Kurt Feirabend Stiftung

Zustiftung

Die Kurt Feirabend Stiftung kann nur die Erträge für Zuwendungen nutzen. Das Stiftungskapital bleibt unangetastet. Um dauerhaft und nachhaltig Unterstützung zu geben, muss das Stiftungsvermögen durch Spenden und Zustiftungen wachsen.

Was ist eine Zustiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Personen oder Einrichtungen ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Zuwendung verwendet werden. Je höher dieses ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden (siehe Satzung).

Mit Ihrer Hilfe sind wir in der Lage mehr Geld in die Stiftung einzubringen um noch mehr Kindern eine Freude zu machen.

Wie funktioniert das Zustiften?

Das Zustiften funktioniert genauso wie das Spenden. Mit einem kleinen Vermerk „Zustiftung“ bei der Überweisung fließt das Geld dem Stiftungsvermögen zu. Die Zuwendungsbestätigung wird wie gewohnt ausgestellt. Eine vorgeschriebene Mindestzustiftung gibt es nicht. Wir heißen jeden Betrag bei uns willkommen.

Zustiften per Testament

Im Leben entscheiden wir alles selbst und damit das auch nach dem Tod so bleibt, spielt die Nachlassplanung eine große Rolle. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Vermögen durch eine Schenkung oder Zustiftung dem von Ihnen gewünschten Zweck der Kurt Feirabend Stiftung zuzuführen. Sollten Sie sich für die Zustiftung entscheiden, wird Ihr Vermögen mit ins Stiftungskapital aufgenommen und verbleibt für immer dort.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich wenn Sie am Überlegen sind, ob Sie die Stiftung in Ihre Nachlassplanung einbeziehen möchten. Selbstverständlich ziehen wir auf Wunsch einen Notar oder Steuerberater hinzu, um die Angelegenheit von allen Seiten zu beleuchten.

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